Botswana: Frauen nicht länger „Bürgerinnen zweiter Klasse“

botswana.gifDer oberste Gerichtshof in Botswana hat geurteilt, dass auch Frauen im Erbrecht Beachtung finden müssen. Durch das historischen Urteil, das mit den Gewohnheitsrechten bricht, macht das südafrikanische Land einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung. In dem Fall hatten drei Schwestern geklagt, die von ihrem Neffen – unter Berufung auf das Brauchtumsrecht – aus dem elterlichen Haus vertrieben werden sollten.

Der oberste Gerichtshof in Botswana hat heute ein historisches Urteil gefällt und damit mit einem Gewohnheitsrecht gebrochen, das besagt, dass Frauen nicht das Haus ihres Mannes bzw. Vaters erben dürfen. Geklagt hatten drei Schwestern, die in einem Haus wohnen, das von ihrem Neffen unter Berufung auf das Brauchtumsrecht beansprucht wurde.

Der vorsitzende Richter, Key Dingake, urteilte, dass das traditionelle Recht illegitim ist, da es dem verfassungsrechtlichen Grundsatz widerspreche, der die Gleichstellung von Männern und Frauen garantiert. Fünf Jahre lang hatten Edith Mmusi und ihre beiden Schwestern, alle über 65 Jahre alt, für ihr Recht gekämpft. Frau Mmusi, die heute als einzige vor dem Gericht in der Hauptstadt Gaborone erscheinen konnte, zeigte sich sichtlich erfreut und erleichtert über das Urteil.

Das Gewohnheitsrecht der Ngwaketse besagt, dass das jüngste, männliche Mitglied der Familie im Todesfall der Eltern Grundstück und Haus dieser erbt. Die Eltern der Klägerinnen hatten vier Töchter und einen Sohn, der vor seinem Tod zustimmte, dass sein älterer Halbbruder das Haus in der Kanye-Provinz – etwa 85 Kilometer südlich der Hauptstadt – erben soll.

Der Sohn dieses Halbbruders hatte vor einem traditionellen Gerichtshof geklagt und versucht die Schwestern auf diese Weise aus ihrem Haus räumen zu lassen. Der Richter folgte dem Antrag des Neffen und auch in der Berufung unterlagen die Schwestern, die sich daraufhin entschlossen, die zivilrechtlichen Instanzen zu durchschreiten. Erst das oberste Gericht des südafrikanischen Landes erkannte das Recht der Frauen an.

Priti Patel, eine Mitarbeiterin des Rechtszentrums für das südliche Afrika (SALC), betonte die Signalwirkung des Urteils: „Das Urteil […] zeigt, dass Frauen in Botswana nicht länger diskriminiert werden und dass die Tage gezählt sind, in denen Frauen als Bürgerinnen zweiter Klasse unter dem Gesetz zu leiden hatten.“

Frau Patel begrüßte das Urteil nicht nur als sehr wichtigen Schritt für die Frauenrechte in Botswana sondern hob auch die Bedeutung für die gesamte Region hervor. Obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen mittlerweile in den meisten Verfassungen afrikanischer Länder verankert ist, sieht die Realität oftmals anders aus. Insbesondere tradierte Gewohnheitsrechte diskriminieren häufig die Frauen in etlichen Bereichen, finden aber dennoch weiterhin Anwendung.