Einreisebestimmungen – Sambia

Einreisebesstimmung.gif Für die Einreise nach Sambia benötigen sie als deutscher Staatsbürger ein Visum. Dieses kann im Vorfeld von Reisen nach Sambia bei der sambischen Botschaft in Berlin beantragt werden.

Die Kosten für ein einfaches Touristenvisum liegen momentan bei 50 US-Dollar. Ein Visum, dass sie zu mehreren Einreisen in das Land berechtigt, kostet 80 US-Dollar. Alternativ zur Beantragung im Vorfeld können sie ein Visum auch direkt bei der Einreise in das Land beantragen. In diesem Falle müssen die Gebühren bar und in US-Dollar entrichtet werden. Bezahlen sie nach Möglichkeit passend, da öfter kein Wechselgeld vorhanden ist.

Beachten sie außerdem, dass vereinzelte Fälle bekannt wurden, in denen noch vor Abflug nach Sambia die Vorlage eines gültigen Visums verlangt wurde. Personen, die dieses nicht nachweisen konnten, durften die Reise nach Sambia nicht antreten. Darüber hinaus wird häufig die Vorlage eines gültigen Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt.

Achten sie bei der Einreise auch darauf, dass ihnen das richtige Visum erteilt wird (besonders wenn sie ein Multiple-Entry Visum beantragt haben), dass der Einreisestempel in ihrem Pass ist und dass der korrekte Zeitraum angegeben ist.

Das ist vor allem wichtig, da Vergehen gegen Einreise- bzw. Ausreisebestimmungen von den sambischen Behörden konsequent und streng geahndet werden und man mit hohen Geld- oder Haftstrafen bzw. der Abschiebung zu rechnen hat. Das gilt auch für den Fall, dass der Grenzbeamte ihnen bei der Einreise versehentlich keinen Stempel gegeben hat oder Ähnliches.

Reisedokumente für Sambia

Wenn sie Urlaub in Sambia machen wollen, benötigen sie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Wenn sie mit ihren Kindern in Sambia Urlaub machen wollen, so benötigen diese einen eigenen Kinderreisepass. Laut Auskunft der sambischen Botschaft gilt diese Regelung allerdings erst ab einem Alter von sechs Jahren.

Jüngere Kinder können auch mit einer Eintragung in den Reisepass der Eltern einreisen. Diese Handhabung kann sich jedoch auch ändern, ohne dass die sambischen Behörden darüber informieren.