Einreisebestimmungen – Burundi

Einreisebesstimmung.gifVor der Einreise nach Burundi muss bei der Botschaft in Berlin ein Visum beantragt werden. Hierfür benötigt man einige Dokumente, die dem Antrag beigelegt werden müssen.

Am wichtigsten ist der Reisepass, in den das Visum eingetragen wird. Dieser muss bei der Einreise eine Restgültigkeit von noch mindestens sechs Monaten aufweisen. Ein vorläufiger Reisepass oder ein Personalausweis sind nicht ausreichend! Kinder benötigen für ein Visum einen eigenen Reisepass. Eine Eintragung in den Pass der Eltern wird nicht akzeptiert. Auch ein Kinderreisepass oder ein Kinderausweis sind in der Regel keine ausreichenden Dokumente. Wer dazu eine genauere Info möchte, sollte sich direkt an die Botschaft von Burundi wenden.

Zusätzlich zum gültigen Reisepass muss das Antragsformular in zweifacher Ausführung ausgefüllt vorgelegt werden. Dieses Formular kann auf der Website der Botschaft von Burundi heruntergeladen werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bekommt man das Formular auch auf dem Postweg von der Botschaft zugeschickt.

Dem Antrag müssen außerdem zwei aktuelle Passbilder beigefügt werden. Zusätzlich muss man für ein Touristenvisum eine Kopie der Bestätigung über Hin- und Rückflug oder die Hotelreservierung vorlegen.

Die Gebühr für ein Visum für Touristen beträgt heute bei einmaliger Einreise 50 Euro. Wer Ausflüge in die Nachbarländer geplant hat und daher mehr als einmal nach Burundi einreisen muss, benötigt ein extra Visum das mehrere Einreisen beinhaltet. Die Kosten belaufen sich dann auf 100 Euro. Die Gebühr muss in beiden Fällen auf das Bankkonto der Botschaft in Berlin überwiesen werden. 

Ein Beleg für die Überweisung muss dem Antrag auf ein Visum ebenfalls beigelegt werden. Die Unterlagen können entweder direkt bei der Botschaft in Berlin eingereicht werden, oder auf dem Postweg. In diesem Fall muss ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Da man den Reisepass im Original vorlegen muss, empfiehlt sich dringend, den Antrag per Einschreiben zu versenden.