Einreisebestimmungen – Guinea

Einreisebesstimmung.gif Die politische Situation in Guinea ist zum aktuellen Zeitpunkt als instabil zu bezeichnen. Nach anhaltenden Unruhen versucht ein Übergangs-Präsident in Guinea demokratische Wahlen zu verwirklichen.

Ob diese Wahlen realisiert werden können, ist ungewiss, da verlässliche Infos aus Guinea schwer zu erhalten sind und die Lage nur sehr schwer einzuschätzen ist. Informieren sie sich daher unbedingt vor einer Reise in das Land über die aktuelle Situation in Guinea.

Visum für Guinea

Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, welches bei der guineischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Die Kosten liegen nach letzten verfügbaren Informationen bei 60 Euro für ein Single-Entry Visum (einmalige Einreise in nach Guinea und maximaler Aufenthalt von 30 Tagen) und 87 Euro für ein Multiple-Entry Visum (mehrmalige Einreise nach Guinea möglich und maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen). Für weitere Anfragen und Informationen wenden sie sich telefonisch oder per email an die guineische Botschaft in Berlin (siehe Wichtige Adressen).

Für die Einreise nach Guinea benötigen sie einen Reisepass (oder zumindest einen vorläufigen Reisepass) mit eingetragenem, gültigem Visum. Ein Personalausweis ist für die Einreise ins Land nicht ausreichen. Für Kinder muss ebenfalls ein (Kinder-)Reisepass vorhanden sein. Eine Eintragung in den Reisepass der Eltern wird nicht akzeptiert. Beachten sie auch, dass minderjährige Kinder, die alleine nach Guinea reisen eine "Authorisation Parental" mit sich führen müssen. Das ist eine Einverständniserklärung der Eltern, die in französischer Sprache abgefasst sein muss.

Impfungen für die Einreise nach Guinea

Guinea gilt nach Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WTO) als Gelbfieber Infektionsgebiet, da jährlich mehrere Fälle der Krankheit nachgewiesen werden. Für die Einreise nach Guinea ist daher eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Diese können sie bei einem Reise- oder Tropenmediziner erhalten.

Zollvorschriften für Guinea

Die Ein- und Ausfuhr von guineischer Währung ist verboten. Devisen dürfen unbeschränkt nach Guinea eingeführt werden, müssen allerdings bei der Einreise deklariert werden.