Einreisebestimmungen – Senegal

Einreisebesstimmung.gif Für Urlauber mit einer deutschen Staatsbürgerschaft ist für die Einreise in den Senegal kein Visum erforderlich.

Alles was man braucht, ist ein gültiger Reisepass. Dieser muss bei der Einreise allerdings eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen. Achtung, es ist nicht möglich mit einem Personalausweis eine Einreiseerlaubnis in den Senegal zu erhalten.

Wenn Sie mit Kindern in den Senegal einreisen möchten, genügt ein deutscher Kinderausweis. Dieser muss in jedem Fall mit einem aktuellen Lichtbild des Kindes versehen  sein. Alternativ dazu ist auch der Eintrag des Kindes in den Reisepass der Eltern möglich.

Nachdem Sie in den Senegal eingereist sind, haben Sie die Berechtigung für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Wer über diesen Zeitraum hinaus im Land bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das kann direkt vor Ort erledigt werden. Man sollte in diesem Fall seine Geburtsurkunde sowie ein persönliches Führungszeugnis parat haben. Die genaue Info über den Sitz des Amtes für Aufenthaltsfragen im Senegal kann man bei der Botschaft der Republik in Berlin erfragen. In der Regel ist der Antrag bei der Ausländerpolizei in der Hauptstadt Dakar zu stellen, weitere Möglichkeiten gibt es in den Polizeikommissariaten der verschiedenen Regionen.

Ein Merkblatt zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung findet man auch im Internet auf der Seite der Deutschen Botschaft im Senegal. Interessant ist dieses Merkblatt außerdem für Leute, die vor Ort eine Tätigkeit ausüben möchten. Dort findet man jede wichtige Information zum Thema Arbeiten im Senegal.

Zusätzlich zum Reisepass, der Geburtsurkunde und dem Führungszeugnis benötigt man für den Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung ein Gesundheitszeugnis, das von den senegalesischen Behörden anerkannt sein muss. Dazu kommen Gebühren für die Bearbeitung, die vor Ort erfragt werden müssen. Dem Antrag muss außerdem ein Beleg über die finanzielle Situation des Antragstellers beigelegt werden, zum Beispiel eine Gehaltsabrechnungen. Es ist wichtig, an diese Dokumente zu denken, wenn man einen längeren Aufenthalt im Senegal plant. Alle Dokumente müssen natürlich in französischer Sprache, beziehungsweise mit einer entsprechenden Übersetzung eingereicht werden.