Einreisebestimmungen – Kanarische Inseln

Einreisebesstimmung.gif Da die Kanarischen Inseln zu Spanien gehören, gelten dort die für sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union standardisierten EU-Einreisebestimmungen.

EU-Bürger benötigen folglich kein Visum für die Einreise auf die Kanarischen Inseln. Es genügt die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Kinder können mit einem Kinderausweis auf die Kanarischen Inseln einreisen. Ein Kinderreisepass ist nicht erforderlich. Alternativ zum Kinderausweis können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren auch in den Reisepass der Eltern eingetragen sein, um auf die Kanaren einzureisen. Unterschiede für die einzelnen Inseln der Kanaren bezüglich der Einreisebestimmungen gibt es nicht.

Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen auf die Kanarischen Inseln reisen möchten, müssen bei der Einreise eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Minderjährigen nicht mit einem Reisepass sondern lediglich mit einem Personalausweis auf die Kanarischen Inseln einreisen möchten.

Zollbestimmungen auf den Kanarischen Inseln

Bei der Einreise auf die Kanaren bestehen keine Zollbestimmungen, da diese zur EU-Freihandelszone gehören. Wenn Sie nach Deutschland zurückreisen, können Sie folgende Waren zollfrei mitnehmen:

  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 1 l Spirituosen über oder 2 l unter 22 Vol. % Alkoholgehalt oder 2 l Schaumwein, dazu 2 l Tischwein
  • Souvenirs sind zollfrei bis ca. 180 Euro