Einreisebestimmungen – Zentralafrikanische Republik

Einreisebesstimmung.gif Für die Einreise in die Zentralafrikanische Republik benötigt man ein Visum, welches man im Vorfeld der Reise bei der zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragen muss.

Einreise in die Zentralafrikanische Republik

Da die Zentralafrikanische Republik in Deutschland keine eigene Botschaft unterhält, muss man sich für die Beantragung eines Visums an die entsprechende Botschaft in Paris wenden.

Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt, der noch genügend Platz für entsprechende Vermerke enthält. Kinderreisepässe werden ebenfalls akzeptiert. Darüber, ob Eintragungen der Kinder in den Reisepass der Eltern bei der Einreise akzeptiert werden, liegen zur Zeit leider keine Informationen vor.

Achten sie darauf, dass sie die genehmigte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, da dies zur hohen Geldstrafen oder einer Verhaftung führen kann. Im Falle einer Verhaftung ist die Zeit, die sie bis zur Abschiebung im Gefängnis verbringen müssen nicht genau zu bestimmen – Bürokratie dauert in der Zentralafrikanischen Republik manchmal sehr lange.

Impfungen für die Zentralafrikanische Republik

Für die Einreise in das Land benötigen sie eine gültige Impfung gegen Gelbfieber, da das Land nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation zum Gelbfieberinfektionsgebiet zählt. Eine entsprechende Impfung darf in Deutschland nur von Reise- oder Tropenmedizinern verabreicht werden.

Aufgrund der schlechten hygienischen und medizinischen Verhältnisse in der Zentralafrikanischen Republik sind, außer einer Gelbfieberimpfung noch weitere Impfungen zu empfehlen, wenn sie in das Land reisen wollen. Informationen hierzu erhalten sie unter dem Punkt Gesundheit.

Zollvorschriften für die Zentralafrikanische Republik

Die Einfuhr von Waffen ist verboten. Lediglich Jagdwaffen können eingeführt werden, müssen allerdings deklariert werden. Außerdem muss man sich vor der Einreise um eine Genehmigung bemühen. Wenn sie eine Jagdsafari in der Zentralafrikanische Republik buchen, übernimmt die Safarigesellschaft ihrer Wahl für gewöhnlich die notwendigen Formalitäten.

Ein Fahrzeug muss bei der Einreise deklariert werden (Laissez-Passer). Zollgebühren für ihr Fahrzeug können sie sich ersparen, wenn sie sich im Vorfeld einen internationalen „Carnet de Passage“ besorgen. Diese Bescheinigung erhalten sie in Deutschland beim ADAC oder dem AvD Automobilclub.