Einreisebestimmungen – Südafrika

Einreisebesstimmung.gif Für die Einreise nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, sofern der Grund des Aufenthalts im Land rein touristischer Natur ist und den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet.

In diesem Fall bekommt man an den Grenzstationen lediglich eine Besuchserlaubnis ausgestellt. Um diese zu erhalten, muss man bei der Einreise nach Südafrika einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 30 Tage nachdem der Urlaub im Land beendet ist, gültig sein muss. In Südafrika genügt sogar ein vorläufiger Reisepass, sofern er mit einem aktuellen Passfoto versehen ist. Kinderreisepässe werden ebenfalls mit Passfoto anerkannt, Kinder können aber auch im Reisepass der Eltern vermerkt werden. Außerdem ist es wichtig darauf zu achten, dass noch mindestens eine freie Seite im Reisepass vorhanden ist, um dort die Besuchserlaubnis unterzubringen. Solche Kleinigkeiten werden bei den Vorbereitungen für den Urlaub schnell einmal übersehen, können aber vor Ort für nicht unerhebliche Probleme sorgen. Was außerdem sehr wichtig ist, ist dass Sie bei der Einreise Ihre Rückflugtickets bereithalten. Die müssen vorgezeigt werden als Bestätigung, dass das Land vor dem Ablauf der 90 Tage wieder verlassen wird.

Wer über diesen Zeitraum hinaus in Südafrika Urlaub machen möchte, muss bei der Ausländerbehörde in der Hauptstadt Pretoria einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Dieser Antrag muss mindestens einen Monat vor dem Ablauf der 90 Tagesfrist gestellt werden. Neben der Vorlage des Rückflugtickets wird hier in der Regel auch ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel verlangt. Am einfachsten ist es, diese Unterlagen bereits vor der Reise nach Südafrika bei der Bank zu beschaffen. Wer die Aufenthaltsdauer ohne Genehmigung überschreitet, wird in Südafrika ernsthafte Probleme bekommen und muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Wenn Jugendliche unter 18 Jahren allein nach Südafrika reisen, wird diesen empfohlen, einen auf englisch verfassten „letter of consent“ mitzunehmen, also eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Zwar ist das grundsätzlich nicht vom Gesetz her vorgeschrieben, wird aber von der Botschaft Südafrikas ausdrücklich empfohlen.