
Gerade in den letzten Jahren wurde in den Medien verstärkt über das sogenannte „land grabbing“ berichtet. Unter diesem Begriff wird der Verkauf oder die Verpachtung großer Landflächen von Ländern an ausländische Investoren verstanden. Häufig handelt es sich um Agrarflächen in Entwicklungsländern, die von Akteuren aus Industrieländern oder Schwellenländern gekauft oder für viele Jahre gepachtet werden, um dort Produkte für den Export anzubauen.
Unter diesem „land grabbing“ leidet hauptsächlich die Bevölkerung der Entwicklungsländer, da ihnen Anbauflächen für die eigene Produktion von Lebensmitteln oder anderen Gütern genommen werden. Besonders verheerend ist diese Tatsache vor dem Umstand, dass gerade in Ländern wie Äthiopien, in denen es immer wieder zu Nahrungsmittelknappheit kommt, das „land grabbing“ immer stärker zunimmt.
Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren Fälle bekannt, in denen Menschen aus ihren Dörfern vertrieben wurden, da dieses sich auf einer Fläche befand, die von der eigenen Regierung an ausländische Investoren verkauft worden war. Um eine Ausbeutung der Entwicklungsländer durch das sogenannte „land grabbing“ in Zukunft wenn nicht gänzlich zu unterbinden so doch wenigstens zu vermindern, hat die Organisation für Landwirtschaft und Ernährung der Vereinten Nationen (FAO) vor Kurzem Richtlinien festgelegt.
Diese Richtlinien sind das Ergebnis von dreijährigen Verhandlungen der UN-Mitgliedsstaaten. Ein wichtiger Punkt, der in den Richtlinien auftaucht, ist die Transparenz, die beim Kauf oder bei der Pachtung von Land gewährleistet sein soll. Des Weiteren sollen die Rechte der Bevölkerung der betroffenen Länder künftig besser geschützt werden, darunter fällt auch explizit das Recht von Frauen auf Landbesitz.
Viele Menschenrechtsorganisationen und Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, bewerten die Richtlinien der FAO als eine wichtige Maßnahme gegen den Landraub. Wichtig ist nun allerdings, dass die Richtlinien auch in der Realität umgesetzt werden. Denn deren Einhaltung erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Verpflichtung der Länder, sich nicht an dem ausbeuterischen Handel des Landraubs zu beteiligen und die Rechte der Bevölkerung der Entwicklungsländer zu achten, gibt es nämlich nicht.