Prozess gegen ruandischen Ex-Bürgermeister wird fortgesetzt

ruanda1.gifIn Frankfurt steht heute erneut ein ehemaliger Bürgermeister aus Ruanda vor Gericht. Dem 54-jährigen wird vorgeworfen, während des Genozids in Ruanda im Jahr 1994 den Befehl gegeben zu haben, mehrere tausend Menschen brutal zu ermorden. Bisher verweigerte der Mann jegliche Aussage. Die Verteidigung argumentierte bei Prozessbeginn vor einer Woche, dass die Identität des Angeklagten bisher nicht zweifelsfrei festgestellt worden sei.

Heute um 10.00 Uhr wird im Oberlandesgericht in Frankfurt der Prozess gegen den Ruander Onesphore Rwabukombe fortgesetzt. Dem 54-jährigen wird vorgeworfen, während des Genozids in Ruanda an der Ermordung mehrerer tausend Menschen beteiligt gewesen zu sein. Konkret wird ihm die Befehligung von drei Massakern vorgeworfen, bei denen mehr als 3.700 Menschen ums Leben kamen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht dem Mann lebenslange Haft. Bei dem Völkermord in Ruanda waren zwischen April und Juni 1994 rund 800.000 Mitglieder der Tutsi-Minderheit sowie moderate Hutu grausam abgeschlachtet worden.

Der ehemalige ruandische Bürgermeister Rwabukombe lebte bereits seit 2002 als Flüchtling in Deutschland. Er hatte nach seiner Ankunft Asyl beantragt und zunächst ein Bleiberecht erhalten. Damit lebte Rwabukombe unauffällig in seiner neuen Heimat Hessen, bis Ruanda im Jahr 2008 einen Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden stellte. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland begann daraufhin mit eigenen Ermittlungen gegen den Ruander, weigerte sich aber den Verdächtigen an Ruanda auszuliefern, mit der Begründung, dass dem Mann in seinem Heimatland kein gerechter Prozess garantiert sei.

Rwabukombe wurde in Deutschland zwei Mal verhaftet, jeweils kurze Zeit später aber aus Mangel an Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt. Deutsche Ermittler reisten daraufhin nach Ruanda, um den Fall vor Ort zu untersuchen und Augenzeugen zu befragen. Seit Juli 2010 sitzt der ehemalige ruandische Bürgermeister nun erneut in Untersuchungshaft.

Der Prozessauftakt vor einer Woche dauerte nur wenige Minuten. Der Angeklagte war nicht bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Auch Angaben zu seiner Person verweigerte er. Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Identität des Mannes nicht einwandfrei nachgewiesen worden sei und berechtigter Zweifel daran bestehe, dass es sich tatsächlich um den gesuchten ruandischen Bürgermeister handelte.

Das Urteil wird laut Bundesanwaltschaft hauptsächlich aufgrund von Zeugenaussagen gefällt werden. Da die Taten die zur Anklage stehen bereits 17 Jahre zurückliegen, sind die Ermittlungen extrem schwierig. Auch die räumliche Distanz zu Ruanda erschwert die Aufarbeitung der Geschehnisse erheblich. Der Prozess wird voraussichtlich bis Herbst dieses Jahres andauern. Ab Mai sollen Zeugen aus Ruanda vor dem Gericht in Frankfurt aussagen.