Während des Mau-Mau-Aufstandes in den 1050er Jahren in Kenia wurden hunderttausende Menschen von der britischen Kolonialmacht gefoltert, verstümmelt und getötet. Drei Überlebende haben nun vom Londoner High Court die Bestätigung erhalten, dass sie die britische Regierung auf Wiedergutmachung verklagen dürfen.
Drei Kenianer, die während des Mau-Mau-Aufstandes in den 1950er Jahren von Beamten der britischen Kolonialmacht gefoltert worden waren, dürfen die britische Regierung verklagen. Das entschied am Freitag der Londoner High Court. Der vorsitzende Richter Richard McCombe beurteilte die Beweislage der drei Kläger als im Wesentlichen stichhaltig. Daher müsse eine Klage auf Wiedergutmachung zugelassen werden. Diese Entscheidung mache diesen Tag zu einem historischen, so die Anwälte der Kläger aus Kenia.
Die britische Regierung reagierte dagegen mit Enttäuschung auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Die Vorwürfe seien verjährt, hieß es von Regierungsseite. Es entspreche dem britischen Recht, dass alle zivilen Anklagen innerhalb von drei bis sechs Jahren eingereicht werden müssten, so das Außenministerium. Außerdem sei es nicht möglich, die direkt für die Foltervorwürfe verantwortlichen Personen noch für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen, da diese bereits verstorben sind. Argumentiert wurde weiterhin mit dem Aspekt, dass die Beziehungen zwischen Kenia und Großbritannien heute sehr gut seien. Die Regierung kündigte an, gegen das Urteil des Londoner High Court Widerspruch einzulegen.
Tatsächlich könnte es erhebliche Folgen für die britische Regierung haben, sollten die Kläger aus Kenia Erfolg mit ihrer Anklage haben. Denn bis heute leben noch tausende Menschen, die im Mau-Mau-Aufstand von britischen Kolonialbeamten misshandelt worden waren. Zur Wiedergutmachung fordern die drei Kenianer die Einrichtung eines Opferfonds. Es dürften weitere Forderungen dieser Art folgen, sollte aus dem jetzigen Fall ein Präzedenzfall werden.
Die Einwände der britischen Regierung, es können nach so vielen Jahren keinen fairen Prozess mehr geben, teilte der vorsitzende Richter nicht. Dank der sogenannten Hanslope-Akten, deren Existenz erst im April 2011 bekannt geworden ist, werden viele Details aus der Kolonialzeit in Kenia bis heute nachzuvollziehen sein, argumentierte er. Während des Mau-Mau-Aufstandes in den 1950er Jahren sind in Kenia hunderttausende Menschen in Internierungslagern festgehalten, misshandelt, verstümmelt, gefoltert und getötet worden. Es ist das Anliegen der hochbetagten Kläger aus Kenia, dass diese Gräueltaten anerkannt und Wiedergutmachung geleistet wird.