Senegal: Unruhen vor der Wahl

senegal.gif Gut eine Woche vor der Präsidentschaftswahl kam es im Senegal erneut zu Protesten. Dutzende Menschen sind bei Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften verletzt worden, die Tränengas zum Einsatz brachten. Die Proteste richten sich gegen den amtierenden Präsidenten des Senegal, Abdoulaye Wade, der, anders als in der Verfassung des Landes vorgeschrieben, für eine dritte Amtszeit kandidiert.

Am Samstag sind in der senegalesischen Hauptstadt Dakar mehrere dutzend Menschen bei Protesten verletzt worden. Die Polizei setzte Tränengas ein, um die Demonstranten auseinanderzutreiben. Bereits seit gut drei Wochen kommt es im Senegal immer wieder zu Protesten. Grund für den Zorn der Bevölkerung ist die Kandidatur des amtierenden Präsidenten Abdoulaye Wade bei der kommenden Präsidentschaftswahl am Sonntag den 26. Februar. Nach der Verfassung des Senegal kann ein Staatsoberhaupt nicht mehr als zwei Amtsperioden im Amt bleiben. Für Wade wäre es bereits die dritte Amtszeit, sollte er die Wahl gewinnen. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Wade dennoch am kommenden Sonntag zur Wahl antreten darf. Wade selbst argumentierte mit der Tatsache, dass die Regelung, dass ein Präsident höchstens zwei Perioden im Amt bleiben darf, erst ein Jahr nach seiner Ernennung zum Staatsoberhaupt im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

Viele Anhänger der Opposition im Senegal sind verärgert über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Seit Ende Januar gibt es immer wieder Proteste gegen Präsident Wade und dessen erneute Kandidatur. Die Sicherheitskräfte gingen bereits bei vergangenen Demonstrationen hart gegen die Protestierenden vor. Vier Menschen sind bereits ums Leben gekommen. Unter den Verletzten der Protestaktion am Samstag soll auch Cheikh Bamba Dieye gewesen sein, der ebenfalls für das Amt des Präsidenten kandidiert. Polizisten hätten ihn angegriffen und leicht verletzt, so berichtet eine senegalesische Zeitung. Insgesamt werden dreizehn Kandidaten gegen den amtierenden Präsidenten Wade antreten. Nicht zugelassen zur Wahl wurde der senegalesische Sänger Youssou N’Dour, der mit dem Lied „Secons Seconds“ weltberühmt wurde. Nach Angaben des Verfassungsgerichts war es dem Sänger nicht gelungen, genügend Unterschriften zusammen zu bekommen, um die Kandidatur zu legitimieren.

Hauptinitiator der Proteste im Senegal ist das Oppositionsbündnis „M23“. Wie das Münchner Domradio berichtet, wird möglicherweise die katholische Kirche im Senegal als Vermittlerinstanz zwischen dem Bündnis und er Regierung Wades eintreten. Die Bischöfe wollen sich unter anderem dafür einsetzen, dass die Wahl am kommenden Sonntag frei, fair und transparent ablaufen wird.