Uganda: Gericht verbietet Hetzkampagnen gegen Homosexuelle

uganda.gifDer Oberste Gerichtshof in Uganda hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt, welches die Rechte der homosexuellen Bevölkerung im Land stärkt. Das Urteil verbietet allen ugandischen Medien die Veröffentlichung der Identitäten von Homosexuellen. Vorausgegangen war der Entscheidung des Gerichts eine Hetzkampagne einer lokalen Zeitung, die Namen, Fotos und Adressen entsprechender Personen unter der Überschrift „Hang them!“ publiziert hatte.

Ein Richter des Obersten Gerichtshofes in Uganda hat heute ein Urteil verkündet, dass es allen Medienunternehmen im Land verbietet, die Namen und Adressen von ihrer Meinung nach Homosexuellen zu veröffentlichen. Vorausgegangen war dem Urteil eine Hetzkampagne gegen Schwule und Lesben der ugandischen Zeitung „Rolling Stone“, die im Übrigen nichts mit dem berühmten Musikmagazin zu tun hat.

Rolling Stone hatte Ende letzten Jahres wiederholt Bilder, Namen und Adressen von Ugandern publiziert, die ihrer Meinung nach homosexuell sind. Die Zeitung titelte in einem Fall sogar mit der Überschrift „Hang them!“ (Hängt Sie!) und druckte dazu die Namen sowie Fotos von 100 Menschen ab. Viele der betroffenen Personen hatten in der Folge unter Repressionen zu leiden und fürchteten um ihr Leben. Etliche Homosexuelle tauchten unter oder suchten bei Freunden Schutz.

Drei Menschenrechtsaktivisten, die selbst von der Hetzkampagne betroffen waren, klagten gegen die Zeitung und erwirkten zunächst eine einmalige Verfügung gegen Rolling Stone. Der Anwalt der drei homosexuellen Aktivisten, John Francis Onyango, erklärte nach der Verhandlung, dass das Gericht der Zeitung jegliche weitere Veröffentlichung von Identitäten homosexuelle Mitbürger verboten habe. Außerdem ging der Richter noch einen Schritt weiter, indem er das Unterlassungsurteil auf alle Medien im Land ausweitete.

Der Richter Vincent Musoke-Kibuuke sah es als erwiesen an, dass das Leben der in der Zeitung genannten Personen durch eben diese Nennung bedroht wurde, da sie gewaltsame Konsequenzen zu fürchten hatten. Den drei Klägern sprach er zudem eine Entschädigung von 1,5 Millionen ugandischen Schilling (ca. 500 Euro) zu. Sämtliche Gerichtskosten hat die Zeitung zu tragen.

Menschenrechtsaktivisten in Uganda sehen das Urteil als einen wichtigen Meilenstein auf dem langen Weg zu Gleichberechtigung. In Uganda ist Homosexualität illegal und gesellschaftlich nicht akzeptiert. Diese homophobe Stimmung findet sich auch in vielen anderen Ländern Afrikas. Das Urteil in Uganda könnte deshalb auch für andere afrikanische Länder, wie zum Beispiel Kenia, von Relevanz sein.