Proteste Senegal: Youssou N’Dour darf nicht kandidieren

senegal.gifDas senegalesische Verfassungsgericht hat am Freitag 14 Präsidentschaftskandidaten offiziell zur Wahl am 26. Februar zugelassen, darunter auch den amtierenden Präsidenten Abdoulaye Wade, der eine dritte Amtszeit anstrebt, obwohl die Verfassung nur zwei zulässt. Dahingegen wurde Senegals weltberühmter Sänger Youssou N’Dour von der Wahl ausgeschlossen. Die beiden Entscheidungen des Gerichtes führten zu heftigen Protesten und Ausschreitungen in der Nacht.

Das senegalesische Verfassungsgericht hat am späten Freitagabend entschieden, dass der weltberühmte Sänger Youssou N’Dour nicht an der Präsidentschaftswahl nächsten Monat teilnehmen darf. Das Gericht begründete dieses Urteil damit, dass N’Dour, der in seiner westafrikanischen Heimat sehr beliebt ist, nicht über die zur Aufstellung als Kandidat notwendigen 10.000 Unterschriften verfüge. Viele der eingereichten Signaturen könnten nicht validiert werden, so die Richter.

Darüber hinaus gab das Verfassungsgericht eine Liste mit 14 Kandidaten heraus, die offiziell zur Wahl um das Präsidentenamt am 26. Februar zugelassen sind. Darunter befindet sich auch der derzeitige Amtsinhaber Abdoulaye Wade, der eine dritte Amtszeit anstrebt, obwohl die Verfassung nur zwei Amtszeiten zulässt. Nach Bekanntgabe des Urteils kam es in der Hauptstadt Dakar zu gewaltsamen Ausschreitungen, als Oppositionsanhänger gegen die Entscheidung protestierten.

Jugendliche errichteten Barrikaden, setzten Gebäude und Autos in Brand und lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei. Diese ging mit Tränengas gegen die wütenden Demonstranten vor. Laut unbestätigten berichten lokaler Meiden wurde dabei ein Polizist getötet. Die Regierung hatte vergangenen Dienstag ein Demonstrationsverbot erlassen, um Unruhen zu vermeiden. Die Opposition hatte ihre Anhänger jedoch dazu aufgerufen, das Verbot zu ignorieren und gegen eine erneute Kandidatur Wades aufzubegehren.

Trotz des offiziellen Verbots genehmigten die Behörden die geplanten Proteste kurzfristig. Auch in den Städten Kaolack, Thies und Mbour kam es zu Unruhen. In Kaolack soll das lokale Hauptquartier der Regierungspartei in Brand gesteckt worden seien. Der 85-jährige Präsident rief im Fernsehen zu Ruhe auf und beteuerte, dass es eine freie und faire Wahl ohne Beschränkungen geben werde. Dahingegen nannte Youssou N’Dour das Urteil gegen seine Person politisch motiviert und kündigte an, dagegen anzukämpfen – eine Ankündigung, die er nicht weiter konkretisierte.

Abdoulaye Wade, der 2000 an die Macht kam und 2007 wiedergewählt wurde, sieht kein Problem darin ein drittes Mal zu kandidieren, obwohl die Verfassung nur zwei Amtszeiten zulässt. Diese Restriktion wurde erst während der ersten Amtszeit Wades in die Verfassung aufgenommen, weshalb dieser argumentiert, dass seine ersten sieben Jahre an der Macht bei der Zählung keine Beachtung finden dürfen. Damals habe es schließlich noch keine Begrenzung gegeben, weshalb er nun ein weiteres Mal antreten dürfe.