Opfer des kenianischen Widerstands verklagen ehemalige Kolonialmacht

kenia.gif Vier Kenianer verklagen Großbritannien aufgrund der Misshandlungen, die sie während des Mau Mau-Krieges in den 1950er Jahren in Kenia durch die britische Kolonialmacht erlitten haben. Ein Richter am High Court in London entschied am Donnerstag, dass die Anklagepunkte rechtmäßig sind und der Fall damit verhandelbar.

Seit Donnerstag ist es amtlich: Die vier in die Jahre gekommenen Opfer des Mau Mau-Krieges in Kenia dürfen Großbritannien auf Entschädigung verklagen. Das entschied der vorsitzende Richter Justice McCombedes im Londoner High Court. Die drei Männer und eine Frau gaben an, während des Mau Mau-Krieges gegen die britische Herrschaft in Kenia schwer misshandelt und gefoltert worden zu sein. Die Regierung in Großbritannien lehnte das Vorhaben der Kenianer ihrerseits mit der Begründung ab, dass sie nicht gewillt sei, für die Taten der Kolonialbeamten während der Zerschlagung des Widerstandes der einheimischen Bevölkerung in Kenia die Verantwortung zu nehmen.

Der Richter in London beurteilte dies jedoch anders. Er bezeichnete den Fall der vier ehemaligen Freiheitskämpfer als legitim und vertretbar und machte somit den Weg für eine gerichtliche Verhandlung frei. Beginnen soll das Verfahren im Frühjahr nächsten Jahres. Es wird damit gerechnet, dass es mehrere Wochen dauern wird, um den doch als außergewöhnlich zu bezeichnenden Fall zu verhandeln. Sollten die Kenianer mit ihrer Klage Erfolg haben, muss Großbritannien mit Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe rechnen.

Die vier Kenianer, die Anklage gegen Großbritannien erheben werden, sind heute alle um die 80 Jahre alt. Während des Kampfes gegen die britische Kolonialherrschaft in den 1950er Jahren mussten sie unvorstellbare Qualen erleiden. Die Frau war schwersten sexuellen Misshandlungen ausgesetzt. Einer der Kläger wurde zusammen mit anderen Männern von Beamten der Kolonialmacht so brutal verprügelt, dass elf der Männer starben. Er selbst überlebte mit schweren Verletzungen. Die beiden anderen Kläger wurden während ihrer Gefangenschaft einer Kastration unterzogen.

Eine der Hauptmaßnahmen der britischen Kolonialmacht zur Zerschlagung der Mau Mau-Revolte in Kenia in den 1950er Jahren war die Einlieferung eines Großteils der Bevölkerung Zentralkenias in Internierungslager. Fast 100.000 Kenianer wurden in dieser Zeit durch Beamte der Kolonialmacht gefoltert, verstümmelt oder ermordet. Erst zu Beginn dieses Jahres wurden über 1700 bislang verschollene Dokumente in Archiven in Kenia entdeckt, die die Gräueltaten der Briten in diesen Lagern belegen. Frau Mara, Herr Mutua, Herr Nzili und Herr Nyingi fordern nun über 50 Jahre nach der Folter, die sie durch die Kolonialbeamten erleiden mussten, endlich Gerechtigkeit. Die neu entdeckten Dokumente werden bei der Wahrheitsfindung sehr wahrscheinlich eine große Rolle spielen.