Zentralafrikanische Republik: Aussage im Bemba-Prozess

zentralafrr.gif Diese Woche machte der zentralafrikanische Richter Pamphile Oradimo seine Aussage im Prozess gegen den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Jean-Pierre Bemba vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Er erklärte, warum er im Jahr 2004 im Anschluss an seine Ermittlungen die Anklage gegen Bemba fallengelassen hatte. Ihm zufolge habe es nicht genügend Beweise dafür gegeben, dass Bemba über die Gräueltaten, die seine Truppen in der Zentralafrikanischen Republik zwischen 2002 und 2003 verübten, Kenntnis gehabt hatte.

Am 22. November 2010 begann am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag der Kriegsverbrecherprozess gegen den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Jean-Pierre Bemba. Er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die seine Truppen zwischen 2002 und 2003 in der Zentralafrikanischen Republik begangen haben. In dieser Woche fand die Anhörung des zentralafrikanischen Richters Pamphile Oradimo statt, der seine Begründung dafür abgab, warum die Anklage gegen den Ex-Milizenführer nach der Beendigung seiner Ermittlungen im September 2004 in der Zentralafrikanischen Republik fallengelassen wurde.

Aufgrund des hohen Amtes, dass Bemba in der Demokratischen Republik Kongo zum Zeitpunkt seiner Ermittlungen bekleidete, seien persönliche Befragungen der Person nicht mehr möglich gewesen, so die Angabe von Herrn Oradimo vor Gericht. Zeugen, die eine Aussage gegen den damaligen Vize-Präsidenten des Kongo wagten, gab es ebenfalls so gut wie keine. Ein weiterer offensichtlicher Grund, warum die Behörden in Zentralafrika die Anklage gegen Bemba schließlich fallenließen, bestand in der Erhaltung der diplomatischen Beziehungen zum Nachbarlang Kongo. Diese Tatsache räumte Oradimo ebenfalls ein.

Der Präsident der Zentralafrikanischen Republik, Ange-Félix Patassé, hatte während eines Putschversuchs in seinem Land die Unterstützung aus dem Nachbarland Kongo gefordert, um den Erhalt seiner Macht zu sichern. Darauf hin schickte Jean-Pierre Bemba, damals noch Milizenführer der „Kongolesischen Befreuungsarmee“ (MLC), seine Truppen in die Zentralafrikanische Republik, wo sie die Truppen der Regierungen gegen die Putschisten unterstützten. Die Tatsache, dass Bemba seine Truppen nicht mit ins Nachbarland begleitete, machte es nach Angaben der zentralafrikanischen Justiz unmöglich zu beweisen, dass dieser von den Verbrechen seiner Truppen gewusst habe.

Zweifel an der brutalen Vorgehensweise der Truppen Bembas in der Zentralafrikanischen Republik zwischen Oktober 2002 und März 2003 gibt es dagegen keine. Sie brachten unvorstellbares Leid über die Menschen, mordeten, vergewaltigten und zerstörten. Nur beweisen, dass ihr Befehlshaber Bemba von den Gräueltaten seiner Soldaten wusste, konnte die zentralafrikanische Justiz offenbar nicht. Das ist es zumindest, was Herr Oradimo in seiner Aussage in Den Haag immer wieder beteuert. Die Verteidiger Bembas in Den Haag versuchen nun, sich die Aussage des Richters Oradimo zu Nutze zu machen.