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Historischer Prozess gegen Kriegsverbrecher aus Ruanda

Geschrieben von Eva Kauke   
Mittwoch, 4. Mai 2011

Seit Mittwoch stehen in Stuttgart zwei Milizenführer der FDLR-Rebellen aus Ruanda vor Gericht. Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni müssen sich vor dem Oberlandesgericht für zahlreiche grausame Verbrechen im Ostkongo verantworten. Sie sollen ihre Soldaten per Telefon und Internet dazu befehligt haben, mehrere unfassbar brutale Attentate gegen die dortige Bevölkerung zu begehen. Beide Angeklagten leben in Deutschland. Es ist das erste Mal, dass das im Jahr 2002 in Kraft getretene deutsche Völkerstrafgesetzbuch in Anspruch genommen wird.

Die beiden mutmaßlichen Kriegsverbrecher, die für unzählige Gräueltaten im umkämpften Ostkongo verantwortlich sein sollen, haben ihren Wohnsitz seit über zwanzig Jahren in Deutschland. Die Bekannten und Nachbarn der beiden Angeklagten in Mannheim beziehungsweise Stuttgart zeigten sich erschüttert über die wahre Tätigkeit der beiden hohen Rebellenführer. Beide Männer galten in ihrem Umfeld in Deutschland als umgängliche und freundliche Menschen, die ihre Familien umsorgten und fleißig den Gottesdienst besuchten. Dass in ihrem Auftrag hunderte Menschen brutal ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt und verstümmelt worden sind, ist für viele auch anderthalb Jahre nach deren Verhaftung unvorstellbar.

In den vergangenen Jahren gerieten die beiden Männer wiederholt ins Visier der Behörden, die Ermittlungen blieben jedoch zunächst ohne Ergebnis. Einen wesentlichen Beitrag daran, dass die Milizenführer nun doch vor Gericht gelandet sind, hat die Hilfsorganisation „Ökumenisches Netzwerk Zentralafrika“ geleistet. Die Organisation hatte eine detailliert recherchierte Studie über die Rebellenbewegung FDLR veröffentlicht und die deutschen Behörden immer wieder dazu aufgefordert, Schritte gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni einzuleiten.

Der Prozess, der nun gegen die beiden mutmaßlichen Kriegverbrecher in Stuttgart begonnen hat, könnte historische Folgen haben. Das Völkerstrafgesetzbuch, unter dem zum ersten Mal überhaupt Anklage erhoben worden ist, bemächtigt die Behörden dazu, Straftaten zu verfolgen, die von Deutschland aus in Auftrag gegeben, aber in einem anderen Staat begangen worden sind. Die Hilfsorganisation „Ökumenisches Netzwerk Zentralafrika“ und zahlreiche weitere Menschenrechtsgruppen haben nun die berechtigte Hoffnung, dass dieser Prozess noch viele Verhaftungen und Verurteilungen von in Deutschland lebenden Kriegsverbrechern aus anderen Ländern nach sich ziehen wird.

 




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