Einreisebestimmungen – Marokko

Einreisebesstimmung.gif Für die Einreise nach Marokko benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Das gilt allerdings nur für den Fall, dass man als Tourist nach Marokko reisen möchte. Dann kann man der nationalen Gesetzgebung zufolge bis zu drei Monate im Land verbringen.

Bei der Ankunft im Land ist lediglich ein Reisepass mitzuführen, der zu diesem Zeitpunkt noch mindestens sechs Monate Gültigkeit aufweisen muss. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Pass außerdem noch mindestens eine Seite für den Stempel frei ist! Kinder benötigen bei der Einreise entweder einen eigenen Reisepass, oder einen Kinderausweis, der allerdings nur mit einem aktuellen Passfoto gültig ist. Wenn Sie als Teil einer Gruppe in Form einer Pauschalreise nach Marokko einreisen, wird sogar der Personalausweis akzeptiert. Eine genaue Info dazu sollte man aber zur Sicherheit vor der Reise beim jeweiligen Veranstalter einholen.

Wer einen Urlaub in Marokko plant, der über den Zeitraum von drei Monaten hinausgeht, muss vor Ort einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dieser kann nur bei der Ausländerpolizei von Marokko gestellt werden. Die genaue Adresse sowie weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Botschaft von Marokko oder beim zuständigen Fremdenverkehrsamt, das seinen deutschen Sitz in Düsseldorf hat (siehe „Wichtige Adressen“). Dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer muss ein Beleg über ausreichende finanzielle Mittel beigefügt werden und gegebenenfalls eine Begründung für den Aufenthalt.