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Madagaskar News
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Einreisebestimmungen Einreisebestimmungen - Madagaskar |
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Visum für MadagaskarWenn sie nicht zum Arbeiten, sondern zur Erholung nach Madagaskar reisen wollen, so genügt ein einfaches Touristenvisum (Visa non transformable). Dieses erhalten sie entweder bei der Botschaft von Madagaskar oder direkt bei ihrer Einreise am Flughafen. Um den Tourismus in Madagaskar zu fördern, hat die Regierung entschieden, dass bis auf Weiteres auch direkt am Flughafen Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ausgegeben werden. Diese Visa sind momentan kostenfrei. Die geltenden Regelungen können sich jedoch bei zunehmenden Touristenzahlen wieder ändern. Darüber hinaus gibt es noch weitere Visatypen, die jedoch nicht am Flughafen, sondern lediglich von der madagassischen Botschaft ausgestellt werden. Für einen längeren Aufenthalt können sie entweder ein Visum für 68 Euro beantragen, welches zwischen 30 bis 60 Tage gültig ist oder eines für 96 Euro, das 60 bis 90 Tage gültig ist. Für Arbeitsaufenthalte (auch Praktika) und Aufenthalte über 90 Tage benötigen sie ein Visa transformable, welches sie bereits bei der Einreise nach Madagaskar vorlegen müssen. Außerdem müssen sie in jedem Fall bei der Beantragung des Visums bzw. bei der Einreise ein Rückflugticket vorlegen. Für die Einreise benötigen sie darüber hinaus einen Reisepass, der bei Ankunft im Land noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern in französischer Sprache mit sich führen. Minderjährige können auch mit einem Kinderreisepass nach Madagaskar einreisen. Weitere Bestimmungen für MadagaskarWenn sie nach Madagaskar reisen wollen, so sind von offizieller Seite keine Impfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung wird nur dann notwendig, wenn sie aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet direkt in das Land einreisen wollen. Devisen dürfen in unbeschränkter Höhe nach Madagaskar eingeführt werden, müssen jedoch ab einem Gegenwert von 7.500 Euro entsprechend deklariert werden. Die Ausfuhr von heimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten. |

