Flugrechte: Pauschalreise nach Afrika gebucht – dann kommt der Flug nicht

Afrika ist eines der vielen Sehnsuchtsziele von deutschen Urlaubern quer durch alle Altersklassen hinweg. Die weite Landschaft, das besondere Klima und die unberührte Natur mit Tieren, die in freier Wildbahn leben, faszinieren. Aber auch die Strände entlang des Atlantiks und des Indischen Ozeans ziehen Jahr für Jahr viele Urlauber in ihren Bann. Beliebte Länder, die gern bereist werden, sind Kenia, Südafrika und Namibia , das in Teilen einst deutsche Kolonie war.

Pauschalreise nach Afrika – was tun, wenn der Flug ausfällt?

Viele Afrikaurlauber entscheiden sich für die Buchung einer Pauschalreise. Dabei handelt es sich um einen Reisevertrag, der alle Kosten, die für An- und Abreise sowie für den Aufenthalt in Afrika beinhaltet. Die Flüge sind ebenso enthalten wie der Transfer zum Hotel und die Übernachtungen. Obwohl sich der Urlauber für ein Leistungspaket entscheidet, kann er die einzelnen Leistungen individuell mitbestimmen. So können Ausflüge oder eine Safari im Paket enthalten sein. Gleiches gilt für einen Badeaufenthalt an einer der schönsten afrikanischen Küsten. Als Verpflegung gibt es vom Frühstück bis zum All Inclusive viele verschiedene Optionen.

Der Urlaub ist bezahlt und der Flug fällt aus

 Das Leistungspaket wird im Voraus bezahlt. Dies ist ein Vorteil, denn die Kosten stehen fest und der Reisende muss sich vorerst keine weiteren Gedanken machen. Ein Problem gibt es jedoch, wenn der Flug ausfällt. In diesem Fall können die anderen gebuchten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist es möglich, die Reisenden spontan auf eine andere Maschine umzubuchen. Mitunter ergeben sich Verzögerungen von einigen Stunden, aber die Reise kann letztlich dennoch wie geplant durchgeführt werden.

Ist eine Umbuchung nicht möglich und stranden die Reisenden am Flughafen, verfallen die übrigen Leistungen. Es wurde ein Urlaub bezahlt, der nicht angetreten werden kann. Abgesehen von der Verärgerung, die aufkommt, weil es sich um eine besondere Reise handelt, die mit viel Vorfreude geplant wurde, entsteht ein herber finanzieller Verlust. Aber auch eine Verspätung von einem oder mehreren Tagen schmälert die Freude und verkürzt den so sehnlich erwarteten Urlaub.
Die Rechtslage bei einer Flugverspätung im Zusammenhang mit einer Pauschalreise ist recht eindeutig. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung, allerdings stehen die Chance auf diese bei der Fluggesellschaft höher als beim Reiseveranstalter. Der Grund: Fluggesellschaften sind an die EU-Fluggastrechtverordnung gebunden. Mehr hierzu im nächsten Absatz. Nähere Informationen finden sie hier: https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/pauschalreise.php

Zunächst muss herausgefunden werden, wer für die Flugverspätung verantwortlich ist. Danach werden Alternativen gesucht. Ob und in welcher Höhe die Reisenden Ansprüche haben und gegen wen sie geltend gemacht werden können, wird in der Regel erst nach dem Ende des Urlaubs beurteilt werden können.

Ansprüche gegen Airline oder Reiseveranstalter

n den meisten Fällen hat die Airline die Flugverspätung zu verantworten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter nicht in Regress genommen werden. Die Ansprüche sollten von den Reisenden demnach direkt an die Airline gerichtet werden. Im Gegensatz zu anderslautenden Meinungen gibt es auch bei einer Pauschalreise eine Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge. Dies gilt insbesondere dann, wenn der gesamte Urlaub nicht oder erst einige Tage später angetreten werden kann. Grundsätzlich müssen sich Reisende nach Auffassung der Gerichte eine Verspätung von bis zu drei Stunden gefallen lassen. Entschädigungen können aus Kulanz gewährt, aber häufig nicht eingeklagt werden.
Eine Reisepreisminderung oder der Rücktritt vom Vertrag können bei Flugausfällen ebenfalls durchgesetzt werden. Bei einer Pauschalreise wird der Wert der gesamten Reise ersetzt, wenn diese nicht angetreten werden konnte. Neben dem Ärger über den geplatzten Urlaub entsteht den Reisenden so wenigstens kein finanzieller Verlust.